Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dienen
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I in Althochdeutschen Glossen
III untertänig, willfährig sein
IV erzwungene Zahlungen entrichten
V etwas zugunsten eines anderen oder der Allgemeinheit tun oder leisten infolge rechtlichen Zwanges
- 1 dem Landes- oder Lehnsherrn
- a Vasallendienst oder Lehensfolge leisten
- b Heeresfolge leisten
- -- Manche Edlen " standen unmittelbar unter dem Grafen, wurden direkt von diesem aufgeboten, dienten auf seine Schrift, wie es seit dem 14. Jh. heißt" Wuttke,SächsVk. 76
- 2 Abgaben oder Arbeit zugunsten des Grund- oder Stadtherren oder der Allgemeinheit leisten
VI bedienen, bewirten
- 1 (ein Essen) vorsetzen, liefern
- 2 mit persönlichen Diensten aufwarten
- 3 das Amt (die Gilde) dienen einen Zunftschmaus geben
- -- übertragen: ein Zunftamt übernehmen
VII eine auf freier Vereinbarung beruhende Tätigkeit zugunsten eines anderen ausüben
- 1 häusliche Arbeit leisten, als Gesinde dienen
- -- auf Gnade (IV 2) dienen; ohne ausdrücklich festgesetzten Lohn dienen
- 2 als Lehrling oder Geselle zunftmäßig arbeiten
- -- sich als Knecht oder Geselle aufhalten
- 3 ein Amt ausüben, tätig sein
- 4 militärischen Dienst (gegen Sold) leisten
- 5 (freiwillig) einem anderen (umsonst oder gegen Bezahlung) etwas leisten
VIII sich etwas erwerben; verdienen; sich zuziehen
IX Gott dienen
X nützen
XI sich verdient machen, sich erkenntlich zeigen
- -- zufriedenstellen
XII intransitiv: zufallen, zu gute kommen
XIII Ehrendienst leisten
XIV Vereinzeltes
- 1 ausreichen
- 2 zu etwas hin führen
- 3 zu etwas gehören, etwas anbetreffen
- 4 mit Servitut belastet sein
- 5 zum Galgen dienen bei der Errichtung des Hochgerichts helfen müssen oder übertragen: zum Hochgerichtsbezirk gehören
- 6 stattfinden, gehalten werden
- -- dienender Tag Termin
- 7 verhandeln
- 8 (ein Schriftstück) beibringen
- 9 sich mit etwas befassen
- 10 unterstützen
- 11 passen, sich eignen