Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienstbesteller

Dienstbesteller

der die Untertanen zum Frondienst bestellet
  • wenn auch ein dienst-pflichtiger wegen krankheit ... nicht in den dienst kommen könnte, muß durch den dienstbesteller derjenige, so der nächste auf selbigen folget, bestellt ... werden
    1739 KurhessGS. II 114