Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienstbrot

Dienstbrot


I Brot als Besoldungsteil
  • glockner zu B. sucht an umb die verwegerte dinstbrot zu A.
    1623 HessChr. 9 (1920) 99
  • sowohl der ertrag des dienstbrods als das dienstbiergeld ist in C. ... aus der oberrenthcammercasse zu bestreiten
    1793 HessenKassHB. III 77
II Brot als Entgelt für Frondienste
unter Ausschluss der Schreibform(en):