Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienstbürge

Dienstbürge

Kautionsbürge
  • die forderungen an die dienstbürgen der staatsdiener genießen die nemlichen vorzugs- und unterpfands-rechte, wie jene an die staatsrechner
    BadLR. 1809 Satz 2098 a III