Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienstgeschirr

Dienstgeschirr

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zur Verfügung stehendes Fuhrwerk
  • das der rath ... vnsern ... genedigen herrn, ein tueglich dinstgeschirre halten sollen, vnd damit vf erforderen ... dienstwerttig sein
    1540 Gotha/Haltaus 225