Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienstkind

Dienstkind

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I Kind eines Ministerialen
II gesindedienstpflichtiges Kind
  • sollte ... in währenden dienst-jahre des kindes eltern ... ein erweißlicher unfall zustossen, daß sie solches dienst-kindes selbst bedürffen
    1674 Klingner I 412