Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienstlohn

Dienstlohn

Lohn des Gesindes, der Handwerksgesellen und unteren städtischen Angestellten
  • von dem, das der stat W. teil ist an diesem ungelt, davon sollen burgermeister und rate ... der stat gult, zinße, dinstlone ... ußrichten
    1489 Weinheim 398
  • [die Werkmeister] mogen richten ampt und amptbrodere ehrer gilde, knechte und jungen, ..., besunderen ok denstlohen und vorsumenisse
    1554 LünebZftU. 204
  • ein jahr ... dienstlohn ... stehet zu des ... gesindes ... schlechter aussage
    1586 LübStR. III 1 § 11
  • grosser mangel und beschwer an dem dienenden gesind durch vnmäßliche steigerung iher bitt- vnd dienst-lohn 
    1687 FinsterwalderObs. II 313
  • die weihnachts- und neujahrs-geschenke für das gesinde ... werden bei der, auf das höhere dienstlohn festgesetzten strafe ... verboten
    1769 Rabe,PreußG. I 3 S. 477
unter Ausschluss der Schreibform(en):