Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienstort

Dienstort

Ort, wo ein Dienstbote in Stellung ist
  • indem er [der Werbeunteroffizier] das vaterland oder den dienstort des rekruten umgeht, uns sich nicht der gefahr aussetzt, seinen rekruten zu verlieren
    1791 Soldatenfreund 17 (1849/50) H. 9, 17
  • 1796 Rabe,PreußG. III 296