Dienstort
Dienstort
Ort, wo ein Dienstbote in Stellung ist
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indem er [der Werbeunteroffizier] das vaterland oder den dienstort des rekruten umgeht, uns sich nicht der gefahr aussetzt, seinen rekruten zu verlieren1791 Soldatenfreund 17 (1849/50) H. 9, 17
- 1796 Rabe,PreußG. III 296