Dienstplatz
Dienstplatz
II
Arbeitsplatz der Frondienstpflichtigen
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dass sie [die Untertanen], wenn sie von hause kommen, um 8 uhr auf dem dienstplatz, wo sie hin verwiesen werden sollen, auf den hofdienst kommen1764 Rabe,PreußG. I 3 S. 61 Faksimile