Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienststreitigkeit
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Dienststreitigkeit
- bei entstehenden dienststreitigkeiten müssen die unterthanen diejenigen dienste, welche si in dem letzten jahre ... geleistet haben, bis zur rechtskräftigen entscheidung der sache fortsetzen1794 PreußALR. II 7 § 463