Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienstverbindlichkeit

Dienstverbindlichkeit

Wehrpflicht
  • gleichergestalt kann durch erlernung eines von der cantonpflicht eximirenden gewerbes niemand der ihm obliegenden dienstverbindlichkeit sich willkührlich entziehen
    1792 Rabe,PreußG. III 252