Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienstzeichen

Dienstzeichen

Gutschein für geleistete Frondienste
  • beamte sollen ... sobald ein unterthan gedient hat, ihm darüber ein gedrucktes dienstzeichen geben; mit ihm darüber ... alle halbe jahre ... abrechnung halten und gegen zurückgebung der ausgegebenen zeichen ... für einen handdienst 1 s. 3 3/4 pf. vergüten
    1752 Schlüter,WestfProvR. II 157