Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dienstzwang

Dienstzwang

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I Recht des Grundherrn, von den Kindern seiner Bauern Gesindedienst zu verlangen
  • wollen ..., daß solcher dienst-zwang und lohn-arbeit ... dem erb-gerichts-herrn geleistet werden sollen
    1661 CAug. I 1597
  • 1755 Hellfeld II 1178
  • herrschaften, welchen wegen des dienst-zwanges und des in P. sog. schaarwerks die kinder der unterthanen auf gewisse jahre vorzüglich dienen müssen
    1763 Rabe,PreußG. I 2 S. 558
  • Schwarz,LausWB. I 370
II Unterwürfigkeitsverhältnis
  • daß sie solches dienst-zwangs loß zu werden, ... einen eignen hertzog oder könig erwählten
    1689 Valvasor,Krain III 1 S. 148
unter Ausschluss der Schreibform(en):