Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dingarbeit
Dingarbeit
Werkvertrag der Steiger als Unternehmer eines bestimmten Teils der Grubenarbeit
vgl.
Dingherr (II)
- läuft zuweilen mancher nach dingarbeit, der da nicht kann sein eigen haus eine woche fursorgen, wir geschweigen, daß sie einen schacht mit gezau und anderer arbeiterlohn vorlegen sollten1606 MansfeldBergbUB. 504