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I Schutzherr, Patron
II Urteilfinder
I Vertrag, Abmachung, Bedingung
  • 1 außergerichtliche Bußfestsetzung
  • 2
  • 3 Veräußerung
  • 4 dinge geven Lösegeld zahlen
II Lehnszwischennutzung (wie Angefälle (II)) 
I Abstandsgeld beim Eintritt in einen Kauf, das der Vorkaufsberechtigte dem ersten Käufer zahlt
II "Dingschoß, Gerichtspfennig, Abgabe der gerichtsangehörigen Bauern" Lasch-Borchling I 428
Holzkohle, deren Herstellung im Wege des Verdinges vergeben wurde?
I Brandschatzung
II Verdingung einer Handwerkerarbeit
Gerichtstag
-- insbesondere bei den Lehengerichten
A in Althochdeutschen Glossen
B verhandeln
    I vor Gericht und im Jahrgeding
    • 1 das Gericht feierlich eröffnen
    • 2 Gericht oder Jahrgeding halten, daran teilnehmen; zu Gericht sitzen, richten
    • 3 aus/von dem Stuhl dingen abtreten; die Sitzung aufheben
    • 4 vom Vorsprecher
      • a sich als Vorsprecher vorstellen und um Zulassung bitten
      • b sonstiges
    • 5 von den Parteien: (ein-, ver-) klagen, prozessieren
      • a allgemein
      • b auf/an ein Gut dingen vorläufig in Herrenhand einziehen
      • c in das Erbhaus dingen Erbschaftsauseinandersetzung fordern oder vornehmen
      • d (über) Fundnis (oder Urteil) dingen eine bereits entschiedene Sache wieder rechtshängig machen
      • e an Gerichtsstelle vorbringen
      • f
    • 6 sich vorbehalten
    • 7 bei der Beweisführung
      • a sich auf jemanden berufen
      • b jemandem einen Eid zuschieben
    • 8 erkennen, (ver-)urteilen, gerichtlich festsetzen
      • -- in Bürgerhand dingen 
    • 9
      • a Strafe festsetzen
      • b ein Verbrechen sühnen
    • 10 Berufung einlegen
      • a allgemein und alleinstehend
      • b mit Angabe der Berufungsstelle
      • c synonyme Formeln
      • d Mehrfachformeln
    • 11 einen zweifelhaften Fall vor den Oberhof bringen
    • 12 part.: gerichtsüblich; vom Gericht festgesetzt
    II einen Vertrag schließen, eine Abrede treffen
    • 1 allgemein
      • a verhandeln
      • b abmachen, übereinkommen
      • c vorbehalten
    • 2 eine Lösungssumme festsetzen
      • a zur Verhütung von Gewalthandlungen
        • α brandschatzen
        • β sich freikaufen, sich vertraglich unterwerfen
      • b Steuern, Abgaben pauschalieren
        • -- dienst dingen Fronarbeit durch Geld ablösen
        • -- insbesondere die Todfallsabgabe vereinbaren
    • 3 im Eherecht
      • a an das Eheversprechen binden
      • b Leibgedinge, Morgengabe aussetzen
    • 4 einen Dienst- oder Arbeitsvertrag schließen
      • a den Dienstvertrag abschließen, bereden
        • α Gesinde
        • β gewerbliche Hilfskräfte
          • -- abspenstig machen
        • γ gedingter [und gebroteter] knecht der auf längere Zeit gemietete Dienstbote, in der Regel in die Hausgemeinschaft aufgenommen
          • -- ausdrücklicher Gegensatz zum Taglöhner
        • δ Angestellte und Sonstige
      • b jemanden zu einer besonderen, vorübergehenden Dienstleistung anstellen
      • c anwerben zum militärischen Dienst oder Hilfe
      • d anstiften
      • e besondere Wendungen
        • α Lohn abmachen, versprechen
        • β reflexiv: sich verdingen, Dienstleistung versprechen
      • f gedingte Zeit im Arbeitsvertrag ausgemachte Zeit
    • 5 im Bergbau: ein Gedinge abschließen, dh. Stücklohn vereinbaren
    • 6 beim Werkvertrag
      • a einem Handwerker eine Arbeit übertragen
      • b eine Arbeit übertragen
      • c eine Arbeit übernehmen
      • d einen Werkvertrag schließen
    • 7 über einen Kauf verhandeln; feilschen
    • 8 borgen
    • 9 mieten, pachten (ein Haus, Grundstück usw.)
      • -- einmieten, insbesondere reflexiv
    • 10 beim Frachtvertrag
    • 11 bei der Viehverstellung: (zB. ein Rind im Rahmen eines Vertrags zur Viehverstellung insb. als besondere Form eines Darlehens) pachten
    • 12 zwingen zu etwas
    • 13 als Partizip: ausbedungen, vertragsmäßig
    III im Lehenrecht
    • 1 übertragen, ein (Anwaltschafts-)Recht bestellen
    • 2 fordern, muten
    IV verschiedenes
    • 1 veranstalten
    • 2 (Für-)Bitte einlegen, sich für jemanden verwenden
I
II Wortführer im Gericht oder Jahrgeding, Richter, Dingvogt 
  • -- Vorsprecher?
III Prozeßpartei
IV Berufungskläger
V wie Dingbürger 
VI Unternehmer
VII Mieter, Pächter
VIII Kauflustiger, Unterhändler
wie Dinggeld der Dienstboten
Vorsitzer im Eheding
Urteil des Dinggerichts
Störung des Gerichts
Gesamtheit der zum Besuche des Jahrgedings Verpflichteten
Gerichtszeugnis
Gerichtszeugnis