Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dingkuh

Dingkuh

im Rahmen eines Vertrags zur Viehverstellung (zB. für den Sommer auf der Alm) gepachtete Kuh 
  • wir wöllendt ouch hiemit die dingkuͤ und -geiss usserthalb der landtmarch gar abgeschlagen ... haben
    1564 Niedersimmental 86
unter Ausschluss der Schreibform(en):