Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dingpflichtig

I von Personen
  • 1 zur Gerichtsfolge verpflichtet; den persönlichen Gerichtsstand habend
  • 2 zu Recht stehen (ohne zum Dingbesuch verpflichtet zu sein)
  • 3 in den Städten oft nur: verpflichtet zur Teilnahme an den Bürgerlasten; abgabepflichtig; unterworfen
  • 4 rechtssäumig; im Prozeß stehend
    • -- dingpflichtig machen vor Gericht ziehen
  • 5 dinghofpflichtig
II von Gütern
  • 1 örtlich zugehörend einem Gerichte
  • 2 von einem Dinghof abhängig
  • 3 abgabepflichtig
III anhängig
IV gerichtsüblich, gewöhnlich