Dingsfrucht
Dingsfrucht
geliehenes Getreide, Borgfrucht
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die ausgebne dingsfrüchten nit stehen und wider zue gelt dem armen zuem verderben anschlagen lassen1598 MittFürstenbArch. II 445
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dingsfrüchten ... auf fürkauf kauffenoJ. ObwaldenLB. 60