Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dingwall

Dingwall

wie Nachbarzeichen 
-- übertragen: Frondienst, zu dem durch die Dingwall aufgeboten wird
  • unwantlike havedeenste u. sonste andere dingwalle to reissende
    1525 ZSchleswHolst. 2 (1872) 178
-- Begleitschreiben des Nachbarstocks
unter Ausschluss der Schreibform(en):