Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dombursner

Dombursner

der mit der Vermögensverwaltung des Domkapitels beauftragte Domherr 
  • von unseren in das E. deputierten, des herrn thumbbörseners freiherrn von D. hochw.
    1683 Münster (Westf.)/Behnes,BeitrMünster 650