Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Doppelhäuer
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Doppelfünfer
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Doppelgülte
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Häuer mit doppelter Arbeitszeit eines gewöhnlichen Häuers; überhaupt auch völlig ausgebildeter, im Genuß des vollen Lohnes stehender Bergmann, wie Vollhäuer
- 1734 Zedler VII 1290
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- Veith,Bergwb. 267
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