Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): doppeln
Artikel davor:
Doppelgülte
Doppelhäuer
Doppelherr
Doppelhilfe
Doppelkarolus
Doppelkrone
(Doppelküre)
Doppelmarzell
(Doppelmeister)
(Doppelmouton)
I verdoppeln; Partizip: zweifach
- -- Partizip auch: nochmalig
II würfeln und andere Glücksspiele treiben
- -- in formelhaften Verbindungen
III würfeln im Sinne von losen
IV den Einsatz beim Wettschießen erlegen
- -- substantiviert Wettschießen überhaupt