Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Doppeltchen)
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- dubbeltje ist eine holländische müntze, welche daselbst 2 stüber, und nach unserer müntze einen guten groschen gilt1734 Zedler VII 1289Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)