Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorfbäcker

Dorfbäcker

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  • dorfbecker sind nicht schlechthin, so das backen verstehen, dessen sich anmassen und uff den dörffern um das lohn backen, sondern die sich des brodthandels so zu sagen anmassen und brodt in die stadt tragen oder schicken
    1722 Beier,HdwLex. 93
  • 1753 CAug. Forts. I 2 Sp. 1120