Dorffriede, Dorffried
Dorffriede, Dorffried
ländliches Gericht
Einfriedigung des Ortes, zum Teil einschließlich der Gärten, stellenweise auch wohl Grenzzaun gegen Allmende
ausdrücklich vom Bannfrieden unterschieden
übertragen: der dadurch geschützte Bereich; Banngebiet des Dorfes (von verschiedenster Ausdehnung)