Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorfgericht

I (niedere) Gerichtsbarkeit in einem Dorf
II ländliches Gericht
  • 1 allgemein
  • 2 zuweilen für einzelne Ortsteile Sondergerichte neben dem Dorfgericht 
  • 3 "Über all diese hofrechtlichen Abgaben und Besitzungen (in der Stadt Kempten) fand ein eigenes stiftisches Fronhofgericht, das in der Magnuskirche der Stadt seine Dingstätte hatte, Recht; es führte den sonderbaren Namen Dorfgericht" Baumann,Allg. II 261
III Tagung dieses Gerichts, oft Jahrding 
IV ländlicher Gerichtsbezirk