Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorfgewalthaber

Dorfgewalthaber

Ortsvorsteher, Ausschußmann
  • sechs ... taugsambe männer zu ihren ieweiligen dorfsgewalthabern außzuschießen ... [die] die iedes mals von loblicher obrigkeit ... eingehende ... befelch ... anzuhören und denenselben das schuldige begnüegen zu laisten
    1716 Tirol/ÖW. III 122
  • dem dorfgewalthaber oder dorfmaister anzaigen
    1782 Tirol/ÖW. II 212