Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorfnachbar

Dorfnachbar


I Bewohner des Nebengrundstücks
II Mitbewohner deselben Orts
  • von denen pfarr-bauer-hufen aber müssen coloni alles thun, was andere dorfs-nachbaren von ihren hufen zu thun schuldig sind
    1752 Rabe,PreußG. I 2 S. 314
III Bewohner eines Nachbarorts
  • mithin [durch eine neue Schmiede] denen hiesigen und anderen angelegenen dorffnachbaren gewiß eine grosse commodite zuwachsen dürffte
    1730 Sachsen/Klingner I 526
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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