Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorfrind

Dorfrind

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Zuchtstier
vgl. Rind
  • die herren von Ö. sollen auch har gehn R. lühen ein dorfrind und ein dorfschwin
    1581 Elsass/GrW. IV 99
unter Ausschluss der Schreibform(en):