Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorfschlächter
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Dorfschaft
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dorfschaftlich
Dorfschaftsuntertan
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Dorfschenke
Dorfschlächter
Landmetzger
- dorfschlächter [sind die, welche] ihr vieh hineinführen, allda schlachten und eher nichts davon verkauffen sollten, bis es die geschworenen vier meister der fleischer in der stadt besichtiget1527 MittFreiberg 59 (1929) 28