Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorfschlächter

Dorfschlächter

Landmetzger
  • dorfschlächter [sind die, welche] ihr vieh hineinführen, allda schlachten und eher nichts davon verkauffen sollten, bis es die geschworenen vier meister der fleischer in der stadt besichtiget
    1527 MittFreiberg 59 (1929) 28