Dorfsherrschaft
Dorfsherrschaft
zu
Dorfherr (I)
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wir ... sämtliche dorfsherren zu Oetelfingen thun hiermit kund ... darnach ihr euch ... gegen ... uns den dorfsherrschaften desto besser wist zu verantworten1601 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 70 Faksimile
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der dorfherrschaft den todt mit 72 ₰ verwandlen1614 NÖsterr./ÖW. VIII 640 Faksimile
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bei pflegern und meistern berührts hospitals (zue Nördlingen) als ohnmittelbarer ordenlichen dorfsherrschaft und obrigkeit1625 WürtLändlRQ. I 187 Faksimile
- 1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 316 Faksimile
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in betrefs der eigentlich sogenannten gemeinds- oder dorfsherrschaft zu Oberkochen (insofern solche von der hohen und niederen jurisdiktion auf der gemeinde unterschieden ist und eigentlich die wohlfahrt und aufrechterhaltung des gemeinen wesens zum vorwurf hat) ist ... verglichen worden1749 WürtLändlRQ. I 420 Faksimile
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gleichwie die hohe und niedere obrigkeit, vogthey- und gerichtbarkeit, die dorffs- und gemeindherrschaft nebst anderen gerechtsamen in dem dorff G. ... unserem oberamt U. zustehet1763 JbMittelfrk. 45 (1896) 90