Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dorfsherrschaft
Artikel davor:
Dorfhandlungsakzise
Dorfhandwerker
Dorfshauptleute
Dorfhaus
Dorfsheide
(Dorfheimrat)
Dorfherr
dorfherrlich
Dorfherrlichkeit
Dorfherrlichkeitsgezirk
Dorfsherrschaft
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zu
Dorfherr (I)
- wir ... sämtliche dorfsherren zu Oetelfingen thun hiermit kund ... darnach ihr euch ... gegen ... uns den dorfsherrschaften desto besser wist zu verantworten1601 ZWirtFrk. 4 (1856/58) 70Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der dorfherrschaft den todt mit 72 ₰ verwandlen1614 NÖsterr./ÖW. VIII 640Faksimile (ca. 50 KB)
- bei pflegern und meistern berührts hospitals (zue Nördlingen) als ohnmittelbarer ordenlichen dorfsherrschaft und obrigkeit1625 WürtLändlRQ. I 187Faksimile (ca. 44 KB)
- 1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 316
Faksimile - in Google Books
- in betrefs der eigentlich sogenannten gemeinds- oder dorfsherrschaft zu Oberkochen (insofern solche von der hohen und niederen jurisdiktion auf der gemeinde unterschieden ist und eigentlich die wohlfahrt und aufrechterhaltung des gemeinen wesens zum vorwurf hat) ist ... verglichen worden1749 WürtLändlRQ. I 420Faksimile (ca. 55 KB)
- gleichwie die hohe und niedere obrigkeit, vogthey- und gerichtbarkeit, die dorffs- und gemeindherrschaft nebst anderen gerechtsamen in dem dorff G. ... unserem oberamt U. zustehet1763 JbMittelfrk. 45 (1896) 90