Dorfspieß
Dorfspieß
der Gemeinde gehöriger Spieß, der - nach gewisser Ordnung überbracht - zum Wächterdienst auffordert und verpflichtet
bdv.:
Dorfstecken
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jeder die annahme des dorf-spießes weigernde dorf-einwohner soll mit 10 fl. ... geldbuße ... belegt werden1739 Scotti,Wied 92
- Diefenb.-Wülcker 359 Faksimile
- SchwäbWB. II 275 Faksimile