Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Drechsellehen

Drechsellehen

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Lehen, dessen Besitz (früher?) zur Ausübung des Drechslerhandwerks berechtigte
  • es sollen ... die pecherlehen und drechsellehen ... järlich ir gült antwurten
    oJ. Bayern/GrW. VI 192
unter Ausschluss der Schreibform(en):