Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (drehbaumig)

(drehbaumig)

in Grenzbeschreibungen: von geraden Linien begrenzt
  • ist es [das zu vermessende Feld] drehbomig, so merke, ob es innerhalb einen rechten winkel hat oder nicht. hat es einen rechten winkel, so lege das gezeug da erst an und lasse ausdrehbomen zu beiden seiten des rechten winkels, so du vorwärts kannst
    16. Jh. InsterbUrk. p. 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):