Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dreifältig
Artikel davor:
Dreieid
Dreieierabgabe
Dreier
Dreierherr
dreierlei
Dreierlein
dreifach
dreifällig
dreifalt
dreifalten
dreifachI bei der Ratswahl in Braunschweig
II im Besitz von drei Ämtern
III in dreifacher Ausfertigung
Artikel danach:
Dreifaltigkeit
Dreifeld
Dreifeldgroschel
Dreifuß
dreigekrönt
Dreigeld
dreigelden
Dreigerte
(dreigilt)