Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dreigülten
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Dreigerte
(dreigilt)
(Dreigroschenpfennig)
Dreigroschenstück
Dreigröscher
Dreigröschner
Dreigülte
dreigülten
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dreifach strafen
- brichet das ieman, dem sol man zwigülten und drigülten und in rehtelos machen1314 Freiburg/Schreiber,UB. I 196Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)