Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dreilingsstein
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Dreilingsstein
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Dreiherrenstein
bdv.:
Dreiloch
- ist ein dreilingsstein, scheydet unsere gn. herren von Sponheim, die herren Rheingraffen, daß gericht uff der Abtey1509 ErlAtlRhProv. VI 140
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