Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dreilingsstein

Dreilingsstein

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Dreiherrenstein
bdv.: Dreiloch
  • ist ein dreilingsstein, scheydet unsere gn. herren von Sponheim, die herren Rheingraffen, daß gericht uff der Abtey
    1509 ErlAtlRhProv. VI 140