Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dreimahdlehen

Dreimahdlehen

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Gut, Wiese, die jährlich dreimal zu mähen ist
  • die drimahtlehen und die hüben an dem gepirg
    15. Jh. ÖW. VI 321
unter Ausschluss der Schreibform(en):