Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dreimahdlehner
Artikel davor:
Dreikreuzler
Dreilander
Dreiländerschilling
Dreilandlergroschen
Dreiling
Dreilingfaß
dreilingschwer
Dreilingsstein
Dreiloch
Dreimahdlehen
Dreimahdlehner
Inhaber eines solchen Guts
Artikel danach:
dreimal
dreimalig
Dreimann
Dreimarksdirne
Dreimärker
Dreimattier
(Dreineungeld)
Dreipaß
Dreipfennigs'amt