Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dreipfennigs'amt

Dreipfennigs'amt

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Erbschaftssteueramt
  • das dreypfenningsampt ... treuwlich vorwalttenn, auch fleißig aufsehens habenn, damitt, so offt ein frembder oder burger vorstirbett, der keinenn burger zum erbenn nach sich vorleßett, seine guter ... inventirt vnnd daruonn der dritte pfenning dem rath eingebracht werde
    17. Jh. BrschwUB. I 668