Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dreißigste
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Dreißigstausstand
Ordinalzahl zu dreißig, meist substantiviertI der 30. Mann
II der 30. Tag nach dem Tode einer Person
- 1 im kirchlichen Totenkult
- a Seelenmesse am dreißigsten Tag
- b Seelenamt überhaupt
- c das für das Halten des Seelenamtes ausgesetzte Geld
- d die Zeitdauer vom Tod bis zur Monatsgedenkfeier
- 2 Stichtag im Erbrecht; Tag der Testamentseröffnung uä.
- 3 im Gesinderecht
- 4 Stichtag für die Rechtsstellung des Nachgeborenen
- 5 Endpunkt der Mutungsfrist von Lehen uä.
III der 30. Teil als Abgabe