Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dreißigste

Ordinalzahl zu dreißig, meist substantiviert
I der 30. Mann
II der 30. Tag nach dem Tode einer Person
  • 1 im kirchlichen Totenkult
    • a Seelenmesse am dreißigsten Tag
    • b Seelenamt überhaupt
    • c das für das Halten des Seelenamtes ausgesetzte Geld
    • d die Zeitdauer vom Tod bis zur Monatsgedenkfeier
  • 2 Stichtag im Erbrecht; Tag der Testamentseröffnung uä.
  • 3 im Gesinderecht
  • 4 Stichtag für die Rechtsstellung des Nachgeborenen
  • 5 Endpunkt der Mutungsfrist von Lehen uä.
III der 30. Teil als Abgabe
  • 1 als Zehnt
  • 2 ungarischer Ein- und Ausfuhrzoll
  • 3 Umsatzsteuer (Abgabe von 1/30 des Verkaufserlöses)
  • 4 als Molter