Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dreiundsechzig
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symbolische Entfernungszahl (7x9)
- der schwager, der des freien mannes tochter genommen ... muß ... dem gericht drei und sechzig schritt entweichen1571 Niedersachsen/GrW. III 246Faksimile (ca. 260 KB)
- wenn aber ein freimann sich in dem fürstenthum Braunschweig nicht enthalten könne ... so mag er drei und sechzig meil weges zollen frei aus und einziehen1571 Niedersachsen/GrW. III 246Faksimile (ca. 260 KB)