Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Driesch/driesch

I landschaftlich verschiedene Bezeichnung für eine Gattung Ackerland; wenig ertragreicher Acker, der vor dem neuen Umbruch längerer Brache bedarf und währenddessen als Viehtrift benutzt wird; dann überhaupt wenig ertragreiche, unbebaute, als Trift benutzte Fläche; endlich Brachland, Weideland
II ausgestockter, vergangener Weinberg
unbebaut, in der Brache