Drille, Trille

auch Trülle
ein Strafwerkzeug: eine Art drehbarer Käfig, in welchen Delinquenten als Schandstrafe für gewisse Zeit eingesperrt und (ähnlich wie bei einem Pranger) öffentlich zur Schau gestellt werden
  • trill auf der Scherbrücke [als Strafe für Feldfrevler]
    1566 Zink,Kaiserslautern 132
  • die jugend mit der trüllen abgestraft
    1604 ZofingenStR. 259 Faksimile
  • wegen eines felddiebstahls solle eine verbürgerte persohn 4 fl. erlegen und die hintersässen aber mit der trille gestraft werden
    1648 Mülhausen (Elsass)/ElsWB. II 753
  • fahls ... etwelche umb der unmöglichkeit halben nit zue bezallen hetten, die sollen ... mit dem turn oder trüllen gestraft werden
    1693 SGallenOffn. II 357 Faksimile
  • wegen seiner buberei ... in die trillen gesperrt
    1709 SchwäbWB. II 381 Faksimile
  • mit der trüllen ... oder ... härteren straffen angesehen werden
    1725 BernMand. I 50 P. 10
  • das unsittliche strafrecht mit der trüllen
    1791 ZürichOffn. I 520 Faksimile
  • His,MA. I 576