Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Drille
Artikel davor:
Dreschpfennig
Dreschtag
(Drevel)
(Dribold)
Driesch
driesch
drieschen
Drieschland
Drieschweide
(Drieschzoll)
Drille
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Strafwerkzeug, eine Art drehbarer Käfig
- trill auf der Scherbrücke [als Strafe für Feldfrevler]1566 Zink,Kaiserslautern 132
- die jugend mit der trüllen abgestraft1604 ZofingenStR. 259Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wegen eines felddiebstahls solle eine verbürgerte persohn 4 fl. erlegen und die hintersässen aber mit der trille gestraft werden1648 Mülhausen (Elsass)/ElsWB. II 753
- fahls ... etwelche umb der unmöglichkeit halben nit zue bezallen hetten, die sollen ... mit dem turn oder trüllen gestraft werden1693 SGallenOffn. II 357Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wegen seiner buberei ... in die trillen gesperrt1709 SchwäbWB. II 381
- mit der trüllen ... oder ... härteren straffen angesehen werden1725 BernMand. I 50 P. 10
- das unsittliche strafrecht mit der trüllen1791 ZürichOffn. I 520Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- His,MA. I 576
Artikel danach:
drillen
Driller
Drillerei
Drillfahrt
Drillgeld
Drillhaus
Drillhäuschen
Drillmajor
Drillmeister