Drille, Trille
Drille, Trille
auch Trülle
ein Strafwerkzeug: eine Art drehbarer Käfig, in welchen Delinquenten als Schandstrafe für gewisse Zeit eingesperrt und (ähnlich wie bei einem Pranger) öffentlich zur Schau gestellt werden
ein Strafwerkzeug: eine Art drehbarer Käfig, in welchen Delinquenten als Schandstrafe für gewisse Zeit eingesperrt und (ähnlich wie bei einem Pranger) öffentlich zur Schau gestellt werden
vgl.
Narrenhaus (I),
Stollen (IV)
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trill auf der Scherbrücke [als Strafe für Feldfrevler]1566 Zink,Kaiserslautern 132
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die jugend mit der trüllen abgestraft1604 ZofingenStR. 259 Faksimile
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wegen eines felddiebstahls solle eine verbürgerte persohn 4 fl. erlegen und die hintersässen aber mit der trille gestraft werden1648 Mülhausen (Elsass)/ElsWB. II 753
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fahls ... etwelche umb der unmöglichkeit halben nit zue bezallen hetten, die sollen ... mit dem turn oder trüllen gestraft werden1693 SGallenOffn. II 357 Faksimile
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wegen seiner buberei ... in die trillen gesperrt1709 SchwäbWB. II 381 Faksimile
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mit der trüllen ... oder ... härteren straffen angesehen werden1725 BernMand. I 50 P. 10
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das unsittliche strafrecht mit der trüllen1791 ZürichOffn. I 520 Faksimile
- His,MA. I 576