Drillmeister, Trillmeister

milit. Amtsträger, der die Mannschaft im Waffengebrauch ausbildet und beim Exerzieren anleitet; dann übertragen: militärischer Dienstgrad
  • daß wir G.H.v.W. zu vnnserm triellmaister vnnd diener angenommen ... haben ... dergestallt, daß er vnnsere angehoͤrige unterthanen vnd burger, inn staͤdten vnd aemptern ... zur wehr vnd zum schießen ... abrichten vnnd ... anweisen ... solle
    1610 Reyscher,Ges. XIX 1 S. 105
  • zu unserm triellmaister ... angenommen und bestellt
    1610 SchwäbWB. II 383 Faksimile
  • die unlangsten im land hin und wider hiezu abgeordnete trillmeister und bevelchhaber
    1611 WürtLTA.² III 304
  • trillenmeister
    1627 Knapp,NBeitr. II 50
  • 1691 Stieler 2378 Faksimile
  • 1738 Hayme 97 Faksimile
  • truͤllmeister: ist ein lehen vor rath. seine pflicht ist, aus befehl eines herren stadthauptmanns, so er musterungen ausschreibt, sich auf dem muster-platz einzufinden, und dann nach seinem befehl zu exercieren. er solle auch im sommer die jungen knaben zum exercieren anfuͤhren, und bey allen schießtagen auf dem platz abwarten. er bleibts allezeit. er hat auch einen adjutanten oder vice-truͤllmeister
    1742 Bluntschli,MemTigur.³ 664
  • 1757 SchweizId. IV 532 Faksimile
  • Berghaus I 362 Faksimile