Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dringe?

Dringe?

Schreibfehler für Dinge?
  • damit tun nach irn trewen ... an alle irresalung der herrschafft als wir der dringe vnd der freyhels [vorher: von der gnaden und freihels wegen] einen gnedigen offen brief haben
    1359 MZoll. III 358
unter Ausschluss der Schreibform(en):