Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dritte
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Drimmenmark
Dring
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dringen
Dringer
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dringlich
Drischaufel
Drischel
Drischelgeld
A nichtbeteiligt, außenstehend, unparteiisch
B der dritte der Reihenfolge nach
- I von Einzelpersonen
- 1 allgemein
- 2 über den dritten (Richter) kommen oder fragen nacheinander drei Beisitzer fragen
- 3 beim Dreimännereid
- 4 im Lehnswesen
- 1 Grad, Generation
- 2 (Ur)Enkelschaft, Geschwister(kinds)kinder
- 3 die zu den dritten Kinden Geschwisterenkel
- 1 dritter Tag Endpunkt einer Frist von 3 x 24 Stunden
- 2 dritte Gericht(stag) an dem die Parteien erscheinen müssen und der meist die Entscheidung bringt
- -- auch bei Ausfall der beiden ersten Termine
- 3 dritte Klage Klage am dritten Gerichtstag
II von Verwandtschaftsgraden
III Termine und Fristen
IV Handlungen
C in Mengenbezeichnungen entspricht 1/3
- I
- 1 Drittel allgemein
- 2 Abgabe, Ertragsanteil?
- 3 im Münzwesen: zu dem Dritten für sich zweidrittel sein
- 1 Anteil an Gerichtsgefällen
- 2 Nachsteuer, Abzugsgeld
- 3 Abgabe vom Arbeitserlös
- 4 Anteil
- 5 Erbteil
- 6 Vereinzeltes: Vermögensabgabe
- 7 um den dritten Pfennig besseres Pfand übersteigt den Wert der zu sichernden Summe um 50 Prozent
- 8 des dritten Pfennigs näher um ein Drittel billiger
- 1 Ertragsdrittel beim sogenannten Drittelbau
- 2 Drittelsanteil bei Nutzungen und Lasten
- 3 Drittelsanteil an einem Besitz oder Geschäft
- 4 jeder dritte Mann
III der dritte Pfennig ein Drittel einer Geldsumme oder des Wertes einer Sache
IV andere Verbindungen