Drittmannsrecht
Drittmannsrecht
Recht einer dritten Person
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alle unsere burger ... sollen die contracten, so drittmanns recht berühren möchten, nach unserem stadt-recht einrichtenBernGS. 1762 S. 47
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alle drittmannsrechte unpräjudiziert verbleiben1801 SchweizId. VI 292 Faksimile