Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dröge
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ursprünglich Platz zum Teeren und Trocknen des Schiffstauwerks; dann in Lübeck eine Einrichtung der Kaufmannschaft zur Unterhaltung von Warenlager und Bestreitung allgemeiner Ausgaben (s. Rigafahrer 33ff.)
- vör dat thouw vp de dröge to bringende1526 Lasch-Borchling I 483
- durch was gelegenheit die newe dröge bey unser verwaltung wiederumb in schulden ist gekommen1627 Rigafahrer 295Faksimile - in Google Books
- weil die spanische schiffe das meiste zu der dröge geben müssen1627 Rigafahrer 296Faksimile - in Google Books