Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dröge

Dröge

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ursprünglich Platz zum Teeren und Trocknen des Schiffstauwerks; dann in Lübeck eine Einrichtung der Kaufmannschaft zur Unterhaltung von Warenlager und Bestreitung allgemeiner Ausgaben (s. Rigafahrer 33ff.)
  • vör dat thouw vp de dröge to bringende
    1526 Lasch-Borchling I 483
  • durch was gelegenheit die newe dröge bey unser verwaltung wiederumb in schulden ist gekommen
    1627 Rigafahrer 295
  • weil die spanische schiffe das meiste zu der dröge geben müssen
    1627 Rigafahrer 296
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