Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): drohen

drohen

, dräuen
I auf irgendwelche unberechtigte Weise die Absicht andeuten, etwas Feindliches oder Nachteiliges zu unternehmen, wenn etwas anderes geschieht
  • 1 jemanden bedrohen ohne weitere Angabe
    • -- substantiviert
  • 2 mit Angabe des Drohmittels
  • 3 mit Angabe des beabsichtigten Nachteils
II berechtigt bedrohen
  • 1 in der Notwehr
  • 2 Strafe oder Folter in Aussicht stellen
III übertragen
  • 1 wiederholte Ansprüche stellen
  • 2 vorbehalten, in Aussicht nehmen