Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): drohen
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Drohbrief
Drohe
drohen
, dräuenI auf irgendwelche unberechtigte Weise die Absicht andeuten, etwas Feindliches oder Nachteiliges zu unternehmen, wenn etwas anderes geschieht
- 1 jemanden bedrohen ohne weitere Angabe
- -- substantiviert
- 2 mit Angabe des Drohmittels
- 3 mit Angabe des beabsichtigten Nachteils
II berechtigt bedrohen
III übertragen